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Top-up-Deckung | Top-up-Cover

Der Bund steigt in den Markt der privaten Kreditversicherer ein.

Zwei Modelle wurden geprüft:

  1. Das erste Modell, die sogenannte Top-up-Deckung | Top-up-Police. 
  2. Das zweite Modell Modell wäre die sog. Ground-up-Deckung.

Der Einstieg des Bundes erfolgt in die Top-up-Deckung.

Siehe Pressemeldung des GDV vom 14.12.2009 unter atevis-NEWS.  

Die Kreditversicherer haben sich mit der Bundesregierung auf eine bis Ende 2010 befristete staatliche Ergänzung der Warenkreditversicherung verständigt.

Eigentlich war zunächst geplant, dass dieses staatliche Programm bereits Ende Oktober oder Anfang November hätte starten sollen. Das verzögerte sich jedoch, da komplexe rechtliche, insbesondere auch europa- und beihilferechtliche Fragestellungen zu klären waren. Doch nun kann das Programm starten.

Der Bund ermöglicht eine Ergänzung des privaten Kreditversicherungsschutzes in den Fällen, in denen die Kreditversicherer

  bestehende Limite reduzieren oder 
  beantragte Limite nicht vollständig gewähren.

Die Ergänzung ist in verschiedener Weise begrenzt:

  • Sie kann nie höher sein als die (eingeräumte oder verbliebene) Deckung des Kreditversicherers. 
  • Sie kann nie höher sein als das ursprünglich bestehende Kreditlimit oder das beantragte Kreditlimit.

In jedem Falle gibt es eine Obergrenze von 2,5 Millionen Euro je Abnehmer und Lieferant.

Die Bundesregierung stellt für die Top-Up-Deckung ein Gewährleistungsvolumen von 7,5 Milliarden Euro aus dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung.

Der Prämiensatz von 2,88 Prozent per annum trägt dem Umstand Rechnung, dass bonitätsschwache Unternehmen ohne Portfolioausgleich gedeckt werden.

Der Bund behält sich vor, die Prämie nach Auswertung erster Erfahrungen mit dem Top-Up-Programm anzupassen. Das Programm läuft Ende kommenden Jahres aus.

Die Kreditversicherer wickeln dabei das Kundengeschäft in der Top-Up-Tranche auf Rechnung des Bundes vollständig ab, um den Versicherungsnehmern einen einfachen Zugang zu ermöglichen.

Die Kreditversicherer erhalten dafür vom Bund eine Bearbeitungsgebühr, die aus den Prämieneinnahmen finanziert werden. Uns werden also nur die entstehenden Kosten erstattet, eine Gewinnmarge ist nicht vorgesehen.

Zwischen dem Bund und den Kreditversicherern besteht darüber Einvernehmen, dass der Bund wirtschaftlicher Risikoträger für diese Top-Up-Deckung sein soll.

Die Risikoübernahme durch den Bund wird durch einen Rückgarantievertrag mit den Kreditversicherern ausgestaltet.

Lieferanten können für Lieferungen an inländische Unternehmen, also deutsche Abnehmer, eine Top-Up-Deckung erhalten, sofern seit dem 1. September 2008 ihr Limit gekürzt oder ein Antrag auf Einräumung oder Erhöhung eines Limits nur teilweise positiv entschieden wurde.

Für den Top-Up-Bereich ist ein einheitlicher Selbstbehalt des Versicherungsnehmers von

  • 20 Prozent für Netto-Verträge – dabei handelt es sich um Policen ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer bzw.
  • 30 Prozent für Bruttoverträge – also Policen mit Einbeziehung der Umsatzsteuer – vorgesehen.

Der Bund hat zudem einen Mandatar beauftragt, der das staatliche Ergänzungsangebot überwacht und kontrolliert.

Dazu werden die privaten Kreditversicherer monatlich dem Mandatar die wesentlichen Kennziffern wie Anzahl der Top-Up-Verträge, Deckungssummen, Prämien oder auch Schäden melden.

Der Mandatar wird die Daten prüfen und auswerten. Übrigens hat auch die EU-Kommission die Top-Up-Deckung gebilligt und eine Notifizierung, also eine förmliche Bestätigung der Beihilfefreiheit, als nicht erforderlich angesehen.



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