Warenkreditversicherung
Unter einer (Waren-) Kreditversicherung (WKV) oder auch Delkredere-Versicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden.
Die Kreditversicherung umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen.
Bei der Kreditversicherung ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren auch immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat.
Unternehmen sichern sich gegen den
finanziellen Verlust bei Forderungsausfall ab.
Fällt eine Forderung wegen Insolvenz des Debitors aus, springt die Kreditversicherung ein - so der Grundgedanke der Kreditversicherung.
Nicht weniger wichtig ist die Funktion der
Schadenverhütung durch den Kreditversicherer.
Bevor ein Lieferant einen Abnehmer mit einem Zahlungsziel beliefert, befragt er seinen Kreditversicherer, ob der Debitor für den angefragen Betrag "gut" ist. Der Warenkkreditversicherer teilt dem Versicherungsnehmer seine Kreditentscheidung mit (sog. Kreditlimit). Im Rahmen dieses Limits sind revolvierende Forderungen gegenüber dem versicherten Debitor gegen das Forderungsausfallrisiko abgesichert.
Abnehmer mit unzureichender Bonität werden nicht versichert. Dafür gibt es Gründe. Der Lieferant sollte in solchen Fällen zu Vorkasse wechseln oder Kreditsicherungen verlangen.
Auf den folgenden Info-Seiten finden Sie alles Wesentliche zur Kreditversicherung und den verschiedenen Spielarten der Kreditversicherung ausführlich beschrieben.
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Kreditversicherung – Übersicht
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